Gasleitungsüberprüfung § 12 durch Josef Fürst GmbH bei Wiener Neustadt

Die gesetzliche Vorschrift

Den meisten Eigentümern von mit Erdgas beheizten Gebäuden ist nicht bekannt, dass alle 12 Jahre die Gasleitung auf ihre Dichtheit überprüft werden muss – von der Hauptabsperrung bis zum Gasgerät. Dies muss von einem befugten Unternehmen überprüft und ein Dichtheitsbescheid an den zuständigen Gaslieferant übermittelt werden.

Wenn Differenzen auffallen

Bei einer Kontrolle des Gasströmungswächters am Hausanschluss kann natürlich auffallen, dass der Gaslieferant weitaus mehr Gas zum Haus geleitet hat, als dann angekommen ist. In einem solchen Fall kann die Gaszufuhr abgeschaltet werden, bis eine Dichtheitsprüfung – und eine eventuelle Sanierung des Rohrs – durchgeführt wurde und die Leitung wieder als betriebssicher erklärt wird.

Wir überprüfen für Sie

Als anerkannter Fachbetrieb sind wir befugt, die Dichtheitsprüfung durchzuführen. Dafür wird das Rohr mit einem speziellen Mittel unter Überdruck gesetzt, der sich zehn Minuten lang nicht verändern sollte. Ein sehr geringfügiger Druckverlust wird dabei toleriert, andernfalls muss das betroffene Rohrstück ausgetauscht werden.

 

Die Gasleitungsüberprüfung § 12 durch Josef Fürst GmbH bei Wiener Neustadt