ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR DEN VERTRIEB VON HAUSSTEUERUNGEN & SANITÄRARTIKELN
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen werden durch Erteilung eines Auftrages vom Besteller für den jeweiligen Auftrag sowie für etwaige Nach- und Ersatzlieferungen verbindlich anerkannt. Andere Bedingungen sind nur dann bindend, wenn sie von Fa. Fürst ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt insbesondere für Einkaufs- oder Auftragsbedingungen des Bestellers, soweit sie mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen bzw. den Umfang der Verkäuferpflichten oder die Zahlungsmodalitäten in irgendeiner Weise ändern.
1.2 Bestellungen
Bestellungen können vom Besteller sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form abgegeben werden. Für Irrtümer, Falschbestellungen, fehlende Produkte oder Teilprodukte, Inkompatibilitäten von Produkten und Preisirrtümern ist Fa. Fürst jedenfalls nicht haftbar zu machen. Änderungen bzw. Stornierungen sind ebenfalls nur unter den hier vertraglich geregelten Bestimmungen geltend zu machen.
1.3 Vertragsabschluß
Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (auch durch eMail) durch Fa. Fürst zustande. Bei Sofortlieferung ab Lager, die ohne Auftragsbestätigung erfolgen, kommt der Vertrag durch Zusendung der Ware zustande. Maschinell (durch Computer) erstellte Auftragsbestätigungen sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Maßgebend für Inhalt und Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten ist die schriftliche Auftragsbestätigung, bei Sofortlieferung die Rechnung von Fa. Fürst. Alle Abänderungen bedürfen der Schriftform. Die Kosten der nach dem Vertragsabschluß vom Besteller gewünschten Änderungen oder Annullierungen trägt der Besteller.
1.4 Stornierung/Rücktritt
Ein bereits von Fa. Fürst bestätigter Auftrag kann nur mit Zustimmung von Fa. Fürst innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 7 Tagen von Privatkunden storniert werden. B2B-Geschäfte, also Unternehmen, sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen. (Fernabsatzgesetz - KSchG). Fa. Fürst steht das Recht zu, eine Stornogebühr in der Höhe von mind. 15% des Bruttowertes des stornierten Auftrages zu verrechnen. Der Anspruch auf Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Bei bereits ausgelieferter Ware, die mit Zustimmung seitens Fa. Fürst innerhalb angemessener Frist in Originalverpackung retourniert wird, ist Fa. Fürst berechtigt, für die entstandenen Kosten (Manipulation, Fracht und sonstige Spesen) mindestens 15% des Fakturenwertes zu verrechnen. Die Kosten des Warenrückversandes hat der Konsument zu tragen. Unverpackte, bereits gebrauchte Ware oder Waren mit geöffneter (oder beschädigter) Originalverpackung kann nicht zurückgenommen werden, wie auch ausnahmslos die Stornierung von Aufträgen bzw. die Rücknahme von Waren dann nicht erfolgen kann, wenn sie speziell für einen Auftrag beschafft (beim Hersteller bestellt) oder gefertigt wurden.
1.5 Preise
Die in Angeboten oder Preislisten von Fa. Fürst genannten Preise, Konditionen und Lieferzeiten sind bis zur Ausfertigung einer Auftragsbestätigung freibleibend und nicht verbindlich. Alle Preise verstehen sich in EURO inkl. Umsatzsteuer.
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer, Fehler und Änderung vorbehalten!
1.6 Produkthaftung
Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen von Fa. Fürst und deren Lieferanten wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- oder Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend. Auskünfte über Verarbeitung oder Anwendungsmöglichkeiten der Ware, technische Beratung, einschließlich Bedienungs- und Wartungsanleitungen, und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung. Für Verkaufsunterlagen, technische Anleitungen und Funktionsfähigkeit von Produkten, welche nicht von Fa. Fürst hergestellt wurden, wird inhaltlich und funktional die Verantwortung ebenfalls nicht von Fa. Fürst übernommen.
1.7 Richtigstellungen
Schreib-, Rechen-, Informations- oder Kalkulationsfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen von Fa. Fürst können bei Bekanntwerden jederzeit berichtigt werden. Für Irrtümer in Katalogen, Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. behält sich Fa. Fürst das Recht vor, Richtigstellung und eventuelle Nachbelastungen oder Preisnachlässe vorzunehmen.
Fa. Fürst behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und andern Unterlagen vor. Diese dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind diese Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben und etwaige Kopien derer zu vernichten.
2 Lieferung
2.1 Fristen
Lieferfristen in Auftragsbestätigungen von Fa. Fürst beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Alle Lieferfristen unterliegen insofern einer Veränderung, als der Besteller noch Unterlagen, Produkte, behördliche Genehmigungen oder Genehmigungen Dritter oder Freigaben zu beschaffen oder Aufklärungen über technische Einzelheiten zu geben oder eine vereinbarte Vorauszahlung (auch Anzahlung) zu leisten hat. In diesen Fällen beginnt die Lieferfrist erst mit dem Zeitpunkt der Erbringung der Leistung durch den Besteller bzw. verschiebt sich ein zugesagtes Lieferdatum entsprechend dem Zeitverzug für die Beschaffung der vorstehenden Unterlagen, Produkte, Genehmigungen, Freigaben, Aufklärungen oder Zahlungen.
2.2 Fristeinhaltung
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der vereinbarten, bzw. gemäß 2.1. oder 2.3. verlängerten Fristen die Lieferstelle verlässt oder dort versandbereit war und nur aus einer von Fa. Fürst nicht zu vertretenden Ursache nicht versandt wurde.
2.3 Fristverlängerung
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesaehener Ereignisse, die außerhalb der direkten Einfluss-Sphäre von Fa. Fürst liegen, und zwar gleichgültig, ob sie bei einem Unterlieferanten eintreten, sowie bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung (als solche Verlängerungsgründe gelten z. B. Betriebsstörungen, Ausschussproduktion, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Brandschäden, Strom- und Brennstoffmangel, Verzollungsverzug, Transportverzögerungen und -schäden und sonstige Hindernisse, die von erheblichem Einfluss auf die Fertigung des Liefergegenstandes sind, sowie andere nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen von Fa. Fürst nicht zu vertretende Umstände). Wenn das Hindernis durch mehr als 6 Monate andauert, sind beide Partner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bezieht sich das Hindernis nur auf einen Teil der zu liefernden Ware, dann kann der Rücktritt nur für diesen Teil erklärt werden außer wenn der Besteller für die teilweise Lieferung keinerlei Verwendungsmöglichkeit hat.
2.4 Sonstige Fristverlängerungen
Unter 2.3 fällt auch, wenn eine Exportbewilligung seitens der Republik Österreich, des Ursprungslandes der Waren oder eines Drittlandes, die nach den Bestimmungen des betreffenden Landes für die zu liefernde Ware oder einen Teil derselben erforderlich ist, bei Ablauf der vereinbarten Lieferfrist nicht oder nur unter für Fa. Fürst unzumutbaren Bedingungen oder Auflagen vorliegt.
2.5 Schadenersatz bei Verzug
Schadenersatzansprüche stehen dem Besteller bei Überschreitung von Lieferfristen sowie in den 2.3 und 2.4 angeführten Fällen nicht zu.
2.6 Teillieferungen
Teillieferungen können gesondert verrechnet werden, deren Bezahlung ist die Voraussetzung von Folgelieferungen.
2.7 Transportversicherung
Durch der in Punkt 6 definierten Gefahrenübergabe hat Fa. Fürst keine Transportversicherung. Es gilt die Transportversicherung und deren AGBs des jeweilige Zustellers. Bei bereits äußerlich erkennbaren Beschädigungen der Sendung müssen Sie den Inhalt sofort im Beisein des Auslieferers auf Vollständigkeit und soweit möglich auf einwandfreie Beschaffenheit prüfen. Bei zerbrechlichen oder heiklen Lieferungen (Glas, Spiegle, Kunststoff, Schränke, etc.) ist eine Kontrolle der Lieferung SOFORT und IM BEISEIN des Auslieferers auf ALLE FÄLLE durchzuführen. Wird dies nicht gemacht, verfällt jeglicher Anspruch auf Versicherungsschutz. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie nicht nur die Übernahme der Ware sondern auch, dass Sie die Ware in ordnungsgemäßem Zustand ohne äußerlich erkennbare Mängel übernommen haben. Schadenersatzansprüche aus Transportschäden sind in diesem Fall ausgeschlossen, wenn Sie nicht sofort die Ware kontrollieren und ggf. Beschädigungen in einem vom Auslieferer auszustellenden Schadensprotokoll festhalten. Ein Vorbehalt hinsichtlich späterer Reklamationen in Bezug auf Transportschäden oder Vollständigkeit bei beschädigten Sendungen hat rechtlich keinerlei Bedeutung. Eine Annahmeverweigerung ohne Schadensprotokoll (also eine Rücksendung) geschieht, so wie der gesamte Transportweg, auf Risikos des Käufers. Sollte eine Lieferung beschädigt und ohne Schadensprotokoll an die Firma Fürst zurückgesendet werden, so ist Firma Fürst von jeder Verantwortung freizusprechen.
3 Eigentumsvorbehalt
3.1 Eigentumsübergang
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von Fa. Fürst bis zur gänzlichen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages samt Nebenkosten. Teilzahlungen werden zunächst auf Service-, Montage- und sonstige Nebenkosten angerechnet. Weiters wirken eingehende Zahlungen immer auf die ältest fällige, unbeglichene Rechnung.
3.2 Veräußerung
Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits bei Bestellung an Fa. Fürst zu deren Sicherung ab, und zwar gleichgültig, auf welchem Rechtsgrund diese beruhen. Der Besteller ist zur für jedermann ersichtlichen Kennzeichnung dieser Abtretung in seinen Büchern verpflichtet.
3.3 Veräußerung mit Änderungen
Wenn die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit fremden, Fa. Fürst nicht gehörenden Waren oder Dienstleistungen veräußert wird, so gelten die Forderungen nur in der Höhe eines dem Rechnungswert der verwendeten Vorbehaltsware entsprechenden Teilbetrages als abgetreten. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber Fa. Fürst vertragsgemäß nachkommt. Auf Verlangen von Fa. Fürst hat er ihr die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Fa. Fürst kann den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Übersteigt der Wert der Fa. Fürst gemäß dem vorhergesagten gewährten Sicherungen den Wert der Forderung von Fa. Fürst um mehr als 25 %, so ist Fa. Fürst auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
3.4 § 297a ABGB
Werden die Vorbehaltswaren in eine solche Verbindung mit Grund und Boden gebracht, dass zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes gegenüber dritten Personen gemäß § 297 a des ABGB die Anmerkung des fremden Eigentums im Grundbuch erforderlich ist, so ist der Besteller auf seine Kosten verpflichtet, diese Anmerkung im Grundbuch vor Übergabe der Maschinen bzw. Einrichtungen durchzuführen bzw. die erforderlichen einverleibungsfähigen Urkunden auszustellen. Bis zum Nachweis der Erfüllung dieser Bedingungen kann Fa. Fürst die betreffenden Liefergegenstände zurückbehalten. Fa. Fürst behält sich das Recht vor, auch nach erfolgter Lieferung die grundbücherliche Eintragung zu verlangen.
4 Gewährleistung
4.1 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt ab dem 01.01.2002 vierundzwanzig Monate. Die Frist beginnt mit Rechnungsdatum/Lieferung der Ware. Beanstandungen offensichtlicher Mängel bzw. Fehlbestände sind uns unverzüglich jedoch spätestens binnen 7 Tagen anzuzeigen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, die defekte Ware an Fa. Fürst inkl. Rechnungskopie und möglichst genauer Fehlerbeschreibung zu retournieren.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Angaben bezüglich Lieferungen und Leistungen in Preislisten, Prospekten oder Ähnlichen stellen lediglich Beschreibungen bzw. Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Zusicherungen von Eigenschaften, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
4.2 Gewährleistungsausschuss
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die auf unrichtige Montage oder Behandlung durch den Besteller oder Dritte, Transportschäden, Überbeanspruchung über die angegebene oder angemessene Leistung, Naturkatastrophen, Überspannung und chemische oder physikalische Einflüsse zurückzuführen sind.
4.3 Fremdprodukte und Manipulation
Die Gewährleistung schließt den Ersatz von Teilen aus, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei mitgelieferten Fremdfabrikaten übernimmt Fa. Fürst nur die Gewähr, die von den Herstellern der jeweiligen Produkte geleistet wird. Für Schäden oder Gewinnentgang wegen eines gerügten Mangels haftet Fa. Fürst in jedem Fall nicht. Ebenso auch nicht für Schäden, die aus der richtigen oder falschen Verwendung der verkauften Produkte durch den Käufer, seine Beauftragten oder Dritte entstehen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne die schriftliche Zustimmung seitens Fa. Fürst Eingriffe oder Änderungen an den ausgelieferten Produkten oder Gegenständen vorgenommen werden.
4.4 Gebrauchte Produkte
Die Gewährleistungsfrist wird durch etwaige Garantieleistungen nicht geändert. Für gebraucht verkaufte Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.
4.5 Wartung von in Betrieb befindlichen Anlagen
Inbetriebsetzungs-, Erweiterungs-, Wartungs-, Austausch- und Reparaturarbeiten in Anlagen des Bestellers sind von diesem verantwortlich zu beaufsichtigen. Fa. Fürst haftet nicht für Schäden und Ausfälle, die infolge solcher Leistungen eintreten.
4.6 Gewährleistungsvoraussetzungen
Zu Leistungen im Rahmen der Gewährleistung ist Fa. Fürst nur verpflichtet, wenn und solange der Besteller die vereinbarten Zahlungsbedingungen vollständig und zur Zufriedenheit von Fa. Fürst erfüllt hat.
4.7 Produkthaftung
Soweit das Produkthaftungsgesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen nicht zwingend anderes vorschreiben, haftet Fa. Fürst für Sachschäden an und durch betriebliche Nutzung von Liefergegenständen nicht.
5 Preise
Die Preise gelten in Österreich, soweit nicht anders vereinbart, ab Lieferstelle Fa. Fürst und schließen alle Einfuhrspesen und -abgaben ein. Im Preis enthalten sind Verpackung und Transportversicherung ab Lieferstelle Fa. Fürst, aber nicht Service- und Montagekosten, Projektierung, Beratung und Inbetriebsetzung. Änderungen oder Neueinführungen von Einfuhrspesen, Herstellerpreisen oder Abgaben im Erzeugerland oder in Österreich sowie Wechselkursänderungen berechtigen Fa. Fürst zu einer entsprechenden Preisänderung. Für Reparaturen und Kostenvoranschläge im Vorhinein angegebene Preise sind unverbindlich.
6 Gefahrenübergang
Der Transport der Ware von Lieferstelle Fa. Fürst bis zum Bestimmungsort erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Bestellers. Falls die Absendung versandbereiter Ware ohne Verschulden seitens Fa. Fürst nicht möglich ist oder seitens des Bestellers nicht gewünscht wird, gehen alle Gefahren der Einlagerung und deren Kosten mit der Meldung der Versandbereitschaft der Ware auf den Besteller über.
7 Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist die Zahlung des Rechnungsbetrages prompt netto Kassa auf ein in den Bankverbindungen der Rechnung von Fa. Fürst ausgewiesenes Konto frei Zahlstelle Fa. Fürst zu leisten. Bei verspätetem Zahlungseingang steht Fa. Fürst unter Vorbehalt anderer Ansprüche das Recht zu, Verzugszinsen in der Höhe der jeweiligen Kosten eines Bankkredites anzurechnen. Diskont-, Einzugs- oder sonstige Kosten sowie anfallende Spesen bei Bankgeschäften gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln wird nicht durchgeführt.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen von Fa. Fürst nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso die Aufrechnung mit solchen. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Fa. Fürst zur Folge. Sie berechtigt Fa. Fürst, noch offen stehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung (Weiterverwendung) der Ware zu untersagen und sie in Fa. Fürsts Verfügungsgewalt zu nehmen. Der Rücktritt vom Vertrag lässt den gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz unberührt.
8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hochwolkersdorf, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
Für alle sich aus diesen Vereinbarungen ergebenden Streitigkeiten ist wahlweise die Zuständigkeit jenes Gerichtes vereinbart, das für den Bezirk Wiener Neustadt örtlich zuständig ist. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
9 Abschließende Klauseln
9.1 Salvatorische Klausel
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, und die Änderung dieser aus gesetzlichen Gründen zwingend vorgeschrieben ist, so sind diese zu ändern. An ihre Stelle oder zur Schließung vertraglicher Lücken sind von den Vertragspartnern partnerschaftlich Regelungen zu setzen, welche den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommen. Davon nicht betroffene Stellen des Dokumentes bleiben in ihrem Inhalt, ihrer Formulierung und ihrer Gültigkeit unberührt.
9.2 Vertraulichkeit
Der Besteller und Fa. Fürst verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zuge des Auftrages erlangt wurden, vertraulich zu behandeln. Weiters wird hier besonders auf die Punkte Diese Bedingungen gelten auch nach Abschluss des Rechtsgeschäfts.
9.3 Datenschutz
Fa. Fürst ist verpflichtet, die Bestimmungen gemäß §20 des Datenschutzgesetzes aus dem Jahre 2000 einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe von Kundendaten und Informationen über Kunden.
9.4 Geheimhaltung
Sowohl der Besteller als auch Fa. Fürst verpflichten sich, gegenseitige Loyalität und Geheimhaltung zu garantieren. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen über den jeweiligen Partner ist streng untersagt, und gerichtlich verfolgbar.
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer, Fehler und Änderung vorbehalten!
Alle Preise inkl. 20 % MwSt., inkl. Versandkosten innerhalb Österreichs. (Für das Ausland werden die jeweiligen Versandspesen dazugerechnet.)